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Allgemeine Reisebedingungen ARB 1992: Download

Ergänzungen für Indigourlaub zu ARB 1992: Download

 

Folgende Ergänzungen zu den Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) gelten für Indigourlaub:

Es gelten die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992) mit der Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz BGBI. 247/93 und an das Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz, BGBI. I Nr. 48/2001.

Ergänzende Bestimmungen für Indigourlaub:
Buchung/Vertragsabschluss:
Folgender Teil der ARB 1992 wird nicht anerkannt: „Der Reisevertrag kommt zwischen dem Buchendem und dem Veranstalter zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) besteht. Dadurch ergeben sich Recht und Pflichten für den Kunden.“ Anstelle dieser Bestimmung gilt folgende Regelung:

1. Direktbuchung bei Indigourlaub: Der Kunde erhält von Indigourlaub entsprechend seiner telefonischen, schriftlichen oder persönlichen Buchung eine Bestätigung/Rechnung samt Buchungsnummer. Der Vertrag zwischen Indigourlaub und dem Kunden kommt zustande, sobald der Kunde diese Bestätigung/Rechnung erhalten hat. Bei Rechnungserhalt sind 10 % Anzahlung des Pauschalpreises auf das Bankkonto von Indigourlaub zu überweisen. (siehe Punkt 1.1.) Bei manchen Flügen ist die Bezahlung des Gesamtbetrages bereits bei Buchung fällig. Die Restzahlung ist ab 14 Tage vor dem Reisetermin zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 14 Tage vor Reisetermin) ist der Gesamtpreis bei Rechnungserhalt zu begleichen. Wir weisen darauf, hin, dass die Prämie einer Reiseversicherung zusätzlich zur Anzahlung in voller Höhe zu überweisen ist. Der Versicherungsschutz beginnt mit Einzahlung der Prämie. Die Zusendung der Reiseunterlagen erfolgt 7 bis 10 Tage vor dem Reisetermin, sofern der Gesamtreisepreis bezahlt wurde.

1.1 Hinweis zu Zahlungen: Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) sind Kundengelder bei Pauschalreisen des Veranstalters Indigourlaub unter folgenden Voraussetzungen abgesichert: Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt 10 % des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens zwei Wochen vor Reiseantritt - Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen sind nicht abgesichert. Versicherer ist die Allgemeine Sparkasse Oberösterreich (Bankgarantie Nr 5862205). Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim Abwickler Mondial Assistance International AG, Pottendorfer Str 25-27, 1120 Wien, Tel: 0043-1-525-03, Fax: 0043-1-525-03-885 vorzunehmen.

2. Rücktritt mit Stornogebühr: Für Hotels, Bus,- Schiffs- Seminarreisen gelten die unter Punkt 7.1.c.1. der ARB (Charter) genannten Stornogebühren. Diese lauten:
Storno bis 30. Tag vor Reiseantritt 10 %
Storno ab 29. Tag bis 20. Tag vor Reiseantritt 25 %
Storno ab 19. Tag bis 10. Tag vor Reiseantritt 50 %
Storno ab 9. Tag bis 4. Tag vor Reiseantritt 65 %
Ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt 85 % des Reisepreises.
Bei Linienflügen kann die Stornogebühr unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung bis zu 100 % betragen.
No-Show: No Show liegt vor, wenn der Kunde der Abreise fernbleibt. In diesem Fall sind die allfällig aufgetretenen Kosten, zumindest aber 85 % des Reisepreises, zu bezahlen.

3. Umbuchungen: Werden auf Wunsch des Reisenden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels oder Beförderung vorgenommen (Umbuchung), wird von Indigourlaub bis zum 22. Tag vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von € 50,- pro Reisendem erhoben. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, sofern ihre Durchführung möglich ist, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Punkt7.1.c.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.


4. Ersatzteilnehmer: Bis zum Reisebeginn kann der Reisende sich bei Durchführung der Reise durch eine andere Person ersetzen lassen, falls dies buchungstechnisch möglich ist (Achtung auf besondere Bedingungen bei Flugbuchungen!). Die Namensänderungs-Gebühren von € 50,- pro Reisendem gehen zu Lasten des Kunden. Bei Linienflügen kann diese Gebühr höre sein und wird entsprechend der tatsächlichen Höhe verrechnet.

5. Programm: Mit dem Erscheinen dieses Kataloges sind ausschließlich die hier abgedruckten Preise und Bedingungen sowie die im Internet dargestellten Preise und Bedingungen gültig. Die Berichtigung von Irrtümer, Druck und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Änderungen des Reiseprogramms aus technischen Gründen oder höherer Gewalt bleibt vorbehalten.

6. Obliegenheiten des Reisenden: Durch die Anmeldung zu den Indigourlaub-Programmen garantiert der Kunde, dass er sich in der Lage fühlt, an den teilweise intensiven Gruppenprozessen teilzunehmen und bereit ist, für seine körperliche und mentale Verfassung selbst die Verantwortung zu übernehmen. Es obliegt dem Kunden, vor der Reise – ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates – selbst zu prüfen oder überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an den Kursen mit der jeweiligen physischen und psychischen Verfassung vereinbar ist.


7. Gerichtstand: Linz/Donau.

Kundengeld-Absicherung aufgrund der Reisebürosicherungsverordnung BGBI. II 316/99, gemäß EU-Richtlinie 90/313/EWG. Veranstalter: Miko Eibl Huber „Indigourlaub“ OG, Postfach 57, 4046 Linz.
Für die bei Indigourlaub gebuchte Pauschalreise sind für den Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters bereits entrichtete Zahlungen für Reiseleistungen, die nicht mehr erbracht werden, und notwendige Aufwendungen für die Rückreise durch eine Bankgarantie (Nr 5862205) der Sparkasse Oberösterreich, Sparkassenplatz 2, 4041 Linz, abgesichert. Im Insolvenzfall sind Hilfeersuchen sowie Erstattungsanträge an die Mondial Assistance International AG (Niederlassung für Österreich) Pottendorfer Strasse 25-27, 1120 Wien, Tel: +43(1) 525-03/0 zu richten. Vollständige Erstattungsanträge sind nachweislich innerhalb von 8 Wochen bei sonstigem Anspruchsverlust einzubringen. VA – Nr 2005/41.

Hinweis: Für einige Programme tritt Indigourlaub als Vermittler der jeweiligen Veranstalter auf. Es gelten die Allgemeinen Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters, die wir auf Wunsch gerne zusenden.